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K&R Summaries - Heft 11/2007
 1. November 2007
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung
Von Andreas Gietl, Konstanz
Für die Umsetzung der nach einhelliger Ansicht in der Literatur aufgrund Kompetenzverstoßes europarechtswidrigen Richtlinie 2006/24/EG zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung liegt mittlerweile ein Regierungsentwurf vor. Durch die Vorratsdatenspeicherung sollen alle Daten über Telekommunikationsvorgänge der Bundesbürger für sechs Monate gespeichert werden, um den Ermittlungsbehörden einen Zugriff zu ermöglichen. Der folgende Beitrag will ungeachtet der Hoffnung, dass der Entwurf niemals Gesetz wird, aufzeigen, was genau der Gesetzgeber mit diesem hochumstrittenen Gesetz regeln will. Darüber hinaus werden beispielhaft die Probleme aufgezeigt, die diese Regelung für den Berufsgeheimnisträger Rechtsanwalt auslösen kann.
Briefe und E-Mails im Netz
Von Rechtsanwalt Niko Härting und Philipp C. Redlich, Berlin
Das Internet im Zeitalter von Web 2.0: Immer leichter wird es, Inhalte im Netz zu verbreiten. Ob Musik, Fotos, Videos oder auch Texte: Immer mehr Content birgt in verstärktem Maße die Gefahr der Verletzung von Rechten Dritter. Dies gilt nicht nur für das Urheberrecht, sondern auch für das Allgemeine Persönlichkeitsrecht. Und das Persönlichkeitsrecht gerät nicht nur durch Schmähungen in Internetforen in Gefahr, sondern auch durch die Veröffentlichung von Briefen und Mails, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.
Verantwortlichkeit im Usenet
Von Rechtsanwalt Roger Hütten, LL.M. (Informationsrecht), Köln
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit diversen Rechtsfragen zur Haftung von Providern im Usenet. Das Usenet ist die größte Tauschbörse der Welt und wird als solche auch immer wieder als Plattform für die Verbreitung von illegalen Inhalten verwendet. Nach einer kurzen Einführung (I.) soll zunächst eine Einordnung der Provider unter die Haftungsprivilegien des TMG vorgenommen werden (II.). Das Kapitel Haftungsfragen (III.) beschäftigt sich vor allem unter Berücksichtigung der technischen Gegebenheiten mit der Anwendbarkeit der BGH-Rechtsprechung (Rolex) sowie mit der aktuellen instanzgerichtlichen Rechtsprechung.
Rechtsprobleme vertraglicher Vereinbarungen zwischen Verlag und Journalist
Von Rechtsanwalt David Seiler, Mainz
Zugleich Kommentar zu LG Berlin, K&R 2007, 588
Der Axel Springer Verlag verschickte Anfang 2007 an freiberuflich für ihn tätige Journalisten (Fotografen und Redakteure) neue Honorarregelungen, die von den Journalisten als sehr unfair und einseitig empfunden wurden und zu einem Proteststurm sowie zu einem Prozess geführt haben. Das LG Berlin untersagte auf Antrag des Deutschen Journalistenverbandes dem Springer-Verlag die Verwendung der Klauseln, die mit dem Leitbild der angemessenen Vergütung der Urheber für ihre Werke und Anerkennung der Urheberschaft nicht vereinbar sind. Der Beitrag bettet diese Auseinandersetzung in den wirtschaftlichen Kontext und die Diskussion um das Urhebervertragsrecht ein und untersucht die untersagten Klauseln in Bezug auf Fotojournalisten sowie ebenfalls angegriffene, aber nicht untersagte Klauseln.
Haftung für kompromittierte Computersysteme - §823 Abs. 1 BGB und Gefahren aus dem Internet
Ref. jur. Reto Mantz, Frankfurt a. M.
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Fall, dass von einem Computersystem ohne Wissen und Zutun des Eigentümers eine Gefährdung für andere Computer ausgeht, indem z. B. ein "eingefangenes" Virus weiter verteilt wird. Der Aufsatz soll, ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung und unter Betrachtung der Ergebnisse der Literatur, allgemeine Leitlinien aufzeigen, die die Pflichtenbestimmung für den Betrieb von Computeranlagen im Rahmen des §823 Abs. 1 BGB ermöglichen.
Zur Abgrenzung von Unternehmern und privaten Verkäufern bei eBay
Von Rechtsanwalt Dr. Sebastian Meyer, LL.M., Bielefeld
Käufer nehmen bei eBay gerne die Vorteile des Verbraucherschutzes - insbesondere das Widerrufsrecht - in Anspruch; viele Verkäufer sind dagegen bestrebt, nicht als Unternehmer angesehen zu werden, was den Vorteil hätte, dass zahlreiche gesetzliche Bestimmungen, die nur bei Geschäften zwischen Verbrauchern und Unternehmern gelten, keine Anwendung finden würden. Klare Kriterien zur Abgrenzung zwischen Verbrauchern und Unternehmern fehlen jedoch und in der Rechtsprechung dominieren bisher zumeist Einzelfallentscheidungen, deren Wertungen sich nicht ohne weiteres auf andere Sachverhalte übertragen lassen. Es soll daher versucht werden, mit diesem Beitrag den aktuellen Stand der Rechtsprechung darzustellen und einheitliche Kriterien herauszuarbeiten.
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und zu den Datenschutzvorschriften des TKG und TMG
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